Anreise, Begrüßung, Umziehen, Aufwärmen, Teambesprechung, Anpfiff, Halbzeit, Abpfiff und Abreise – diese Abläufe gehören Woche für Woche zum festen Bestandteil des westfälischen Frauenfußballs. Doch bevor der Ball rollt, gibt es im Hintergrund viele organisatorische Aufgaben zu bewältigen, damit der Spielbetrieb reibungslos funktioniert.
Gerade vor Beginn einer neuen Saison sind zahlreiche Punkte zu beachten: Der Verband legt mit den Durchführungsbestimmungen den organisatorischen Rahmen fest und veröffentlicht die aktuellen Auf- und Abstiegsregelungen. Mannschaften und Spielerinnen müssen gemeldet, Vereinswechsel und Neuanmeldungen rechtzeitig eingereicht und Freundschaftsspiele zur Vorbereitung organisiert werden.
Oft tauchen dabei Fragen auf: Wie kann eine neue Spielerin ohne Spielberechtigung an Testspielen teilnehmen? Was ist zu tun, wenn zwei Vereine in einer Altersklasse zu wenige Spielerinnen haben und eine Spielgemeinschaft bilden möchten? Wie darf ein neuer Sponsor auf dem Trikot präsentiert werden? Und welche Datenschutz- und Medienregeln gelten beim Filmen von Spielen im Amateurbereich?
Diese und viele weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet. Zusätzlich finden Sie zahlreiche Dokumente und Formulare, die Sie bei der Organisation Ihrer Mannschaft unterstützen.
Für Fragen zum überkreislichen Spielbetrieb der Frauen steht Ihnen Thomas Berndsen zur Verfügung. Bei Fragen zum Spielbetrieb im Kreis Paderborn wenden Sie sich bitte an Gero Wittkemper.
Durchführungsbestimmungen & Organisation im Frauenfussball
Wer ist bei einer Spielabsage zu informieren? Wie kann man einen Antrag auf Spielverlegung stellen? Wie lange ist eine Spielerin nach fünf Verwarnungen gesperrt? Und was ist zu beachten, wenn ein Freundschaftsspiel angesetzt werden soll?
Die Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund um die Organisation des Spielbetriebs im westfälischen Frauenfußball finden Sie in den Durchführungsbestimmungen des Fußball- und Leichtathletik-Verbands Westfalen (FLVW). Diese Regelungen bilden den verbindlichen Rahmen für alle überkreislichen Frauen-Ligen im FLVW (gemäß § 50 SpO/WDFV).
Downloads:
- Allgemeinverbindliche Durchführungsbestimmungen Saison 2026/27 (für alle Männer- und Frauenspielklassen)
- Frauen Durchführungsbestimmungen Kreis Paderborn (2025/26)
- Frauen Durchführungsbestimmungen Kreispokal (2025/2026)
- Durchführungsbestimmungen Norweger Modell (2022/23)
- Senioren Durchführung Spielverlegung
- FLVW-Bestimmungen für Hallenfußballturniere (Stand 09/2025)
- FLVW-Coronaregeln
- Spielbericht Meisterschaft (Papierform)
- Spielberichtsformular (Turniere)
- Formular für Sportplatzabnahme
- Senioren Ordnungswidrigkeitenverwaltungsanordnung
- Senioren Sperr-Regeln §8/9 RuVo/WDFV
- Senioren Festspielregelung ab 1. Mai
Auf- und Abstiegsregelung: Wir sind dann mal weg
Wie viele Mannschaften steigen in die Bezirksliga der Frauen auf? Bis zu welchem Tabellenplatz müssen Teams in der Kreisliga der Frauen um den Klassenerhalt bangen? Und wie viele Aufstiegsplätze stehen den einzelnen Kreisen zu?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Auf- und Abstiegsregelung des Fußball- und Leichtathletik-Verbands Westfalen (FLVW). Für den Frauenfußball gelten dabei eigene Bestimmungen, in denen das Auf- und Abstiegsrecht sowie mögliche Szenarien in den verschiedenen Spielklassen detailliert festgelegt sind.
Downloads:
- Auf- und Abstiegsregelung Frauen überkreislich (2025/26)
- Abrechnungsformular Entscheidungs- & Wiederholungsspiele (Excel)
Spielgemeinschaften: Zusammen sind wir stärker
Der demografische Wandel stellt vor allem Frauen- und Mädchenmannschaften im Amateurbereich zunehmend vor Herausforderungen. Viele Vereine – insbesondere im ländlichen Raum – haben Schwierigkeiten, genügend Spielerinnen für eine vollständige Mannschaft zu stellen. Eine Lösung bietet die Bildung einer Spielgemeinschaft (SG): Zwei oder bis zu drei örtlich nahe beieinanderliegende Vereine schließen sich zusammen, um gemeinsam am Spielbetrieb teilzunehmen.
Der Antrag auf Bildung einer Spielgemeinschaft muss von den beteiligten Vereinen gemeinsam gestellt und mit der Benennung einer verantwortlichen Person versehen werden. Die Genehmigung erfolgt durch den jeweiligen Kreisvorstand und wird zeitlich auf drei Jahre befristet. Eine SG kann jeweils ab dem 1. Juli zugelassen werden; der Antrag ist bis zum 1. Juni mit dem offiziellen Formular beim zuständigen Kreisvorsitzenden einzureichen.
Mannschaften aus einer SG sind aufstiegsberechtigt für überkreisliche Frauen-Spielklassen bis einschließlich der 4. Spielklassenebene, sofern die Spielgemeinschaft mindestens zwei Jahre ununterbrochen am Spielbetrieb teilgenommen hat.
Weitere Informationen – auch zur Auflösung bestehender Spielgemeinschaften – finden Sie in der Verwaltungsanordnung zur Zulassung von Spielgemeinschaften im Frauenfußball.
Downloads:
- Antrag auf Genehmigung zur Bildung einer SG
- Verwaltungsanordnung zur Zulassung von Spielgemeinschaften (Stand 01.05.2026)
- Genehmigt Spielgemeinschaften Frauen/Herren/Ü-Fußball (Stand 01.07.2025)
Zweitspielrecht – flexibel zwischen zwei Vereinen spielen
Das Zweitspielrecht im Frauenfußball richtet sich an Spielerinnen, die beispielsweise studieren, eine Ausbildung absolvieren, beruflich pendeln oder beim Militär tätig sind und dadurch regelmäßig zwischen zwei Orten wechseln. Es bietet die Möglichkeit, neben der bestehenden Spielerlaubnis beim Stammverein auch für einen weiteren Verein (Zweitverein) aktiv zu sein. Das Zweitspielrecht ist befristet bis zum 30. Juni des jeweiligen Spieljahres.
Wichtig: Für den Frauenfussball kann der Antrag bis spätestens 15. April gestellt werden. Im Ü-Bereich (ab 32 Jahren) besteht keine Frist – hier kann das Zweitspielrecht ganzjährig beantragt werden.
Downloads:
- Zweitspielrecht Durchführungsbestimmungen Senioren
- Antrag Zweitspielrecht Senioren*innen und Ü-Bereich
- Zweitspielrecht Ü-Bereich Erklärung Stammverein
Debüt im neuen Verein: Das Gastspielrecht
Die Saisonvorbereitung läuft, die ersten Freundschaftsspiele stehen – aber die neue Spielerin hat noch keine Spielberechtigung für euren Verein. Darf sie trotzdem mitspielen? Ja: mit der Gastspielerlaubnis.
Die Gastspielerlaubnis kann von Vereinen für Freundschaftsspiele beantragt werden. Sie ermöglicht Spielerinnen ohne gültige Spielerlaubnis oder vereinslosen Spielerinnen die Teilnahme an Vorbereitungsspielen. Auch Spielerinnen, die noch bei einem anderen Verein spielberechtigt sind, können eine Gastspielerlaubnis erhalten – hierfür ist die Zustimmung des Stammvereins erforderlich.
Bitte senden Sie den Antrag per E-Mail, Fax oder Post an Sabine Pätzold. Für die Genehmigung wird pro Spielerin und pro Spiel eine Bearbeitungsgebühr von 30 € erhoben. Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte dem Antragsvordruck.
Downloads:
Trikotwerbung im Frauenfußball
Ob lokale Unternehmen, Restaurants oder Apotheken – viele Sponsoren unterstützen den Frauenfußball in Westfalen mit großem Engagement. Damit diese Partner die verdiente Sichtbarkeit erhalten, bietet sich die Trikotwerbung als ideale Präsentationsfläche an.
Damit eine Frauenmannschaft ihren Sponsor auf dem Trikot präsentieren darf, ist jedoch eine Genehmigung durch den Kreisvorstand erforderlich. Dabei müssen unter anderem Art, Größe und Platzierung der Werbung sowie das Antragsverfahren beachtet werden.
Alle Details und Vorgaben finden Sie in den Durchführungsbestimmungen für Trikotwerbung im Frauenfußball.
Downloads:
Turniere im FLVW Kreis Paderborn
Turniere sind ein wichtiger Bestandteil unseres sportlichen Miteinanders und bereichern das Vereinsleben im Kreis Paderborn. Wir freuen uns, wenn unsere Vereine sportliche Angebote für Senioren-, Frauen-, Hobby- oder Altherrenmannschaften schaffen und so den Fußball im Kreis aktiv fördern.Bitte beachten Sie, dass alle Turniere vorab genehmigt werden müssen. Dafür ist der entsprechende Antrag auf Turniergenehmigung vollständig auszufüllen und spätestens zwei Wochen vor Turnierbeginn einzureichen.
Zuständigkeiten:
- Frauenturniere: Franz-Josef Steffensmeier
Download:
- FLVW-Bestimmungen für Hallenfußballturniere (Stand 09/2025)
- Antrag Durchführung von Turnieren bei Senioren-/Frauen-/Hobby- und Altherrenturnieren
Freigabe von Juniorinnen für den Frauenbereich
Im FLVW-Kreis Paderborn besteht die Möglichkeit, dass B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs eine Freigabe für die 1. Frauenmannschaft ihres Vereins erhalten. Diese Regelung dient der gezielten Förderung talentierter Nachwuchsspielerinnen, die bereits frühzeitig im Erwachsenenbereich eingesetzt werden sollen.
Die Freigabe kann frühestens ab dem 01. Juli eines Jahres beantragt werden und gilt ausschließlich für die 1. Frauenmannschaft des jeweiligen Vereins. Voraussetzung ist, dass der Antrag vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht wird – dazu gehören insbesondere eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als vier Wochen) sowie, bei minderjährigen Spielerinnen, die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Die Bearbeitung erfolgt über die Passstelle des WDFV. Der Antrag kann postalisch oder elektronisch über das DFBnet-Postfach eingereicht werden. Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 20,00 € erhoben.


